Pflegegrad 1 gilt als „Einstiegs-Pflegegrad" – und wird oft unterschätzt. Zwar gibt es hier noch kein Pflegegeld, aber mehrere konkrete Leistungen, die den Alltag spürbar erleichtern. Wir zeigen, was Ihnen zusteht und wie Sie es bekommen.
Diese Leistungen stehen Ihnen ab Pflegegrad 1 zu
Überblick: Leistungen ab Pflegegrad 1
- Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat – für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Betreuung durch anerkannte Anbieter. Mehr dazu in unserem Artikel.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € pro Monat – z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen.
- Hausnotruf: Zuschuss von 25,50 € pro Monat – für ein Notrufsystem zuhause.
- Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 € pro Maßnahme – etwa für Haltegriffe, bodengleiche Dusche oder Rampen.
- Beratung & Pflegekurse: kostenlose Pflegeberatung sowie Schulungen für Angehörige.
Erst ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld, Pflegesachleistungen und der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 €/Jahr) hinzu – hier erklären wir die Verhinderungspflege im Detail.
Wer bekommt Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 erhalten Menschen mit „geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit" – typischerweise, wenn erste Dinge im Alltag schwerfallen: Treppensteigen wird unsicher, das Einkaufen anstrengend, der Haushalt bleibt öfter liegen, oder es gibt beginnende Vergesslichkeit. Beim Gutachtertermin werden Mobilität, Selbstversorgung, Alltagsgestaltung und weitere Bereiche in einem Punktesystem bewertet.
So beantragen Sie einen Pflegegrad
- Antrag stellen: Ein formloser Anruf oder Brief an die Pflegekasse (bei der Krankenkasse) genügt. Ab dem Antragsdatum besteht der Anspruch – warten Sie also nicht.
- Begutachtung: Der Medizinische Dienst (bzw. Medicproof bei Privatversicherten) besucht Sie zuhause. Tipp: Beschreiben Sie ehrlich, was im Alltag wirklich schwerfällt – auch an schlechten Tagen.
- Bescheid & Start: Mit dem Bescheid können Sie sofort loslegen – etwa den Entlastungsbetrag für eine Alltagsbegleitung einsetzen.
Sie sind unsicher, ob ein Antrag Erfolg hätte? Wir helfen kostenfrei bei der Einschätzung und beim Antrag – und begleiten Sie auf Wunsch auch beim Gutachtertermin mit praktischen Tipps.
Rechenbeispiel: Was bringt Pflegegrad 1 im Jahr?
Allein Entlastungsbetrag (1.572 €) und Pflegehilfsmittel (504 €) summieren sich auf über 2.000 € pro Jahr – dazu kommen einmalige Zuschüsse wie die Wohnraumanpassung. Geld, das Ihnen zusteht und das den Unterschied machen kann zwischen „es geht gerade noch" und einem Alltag mit echter Entlastung.
Lassen Sie Ihr Pflegekassen-Budget nicht verfallen
In einem kostenlosen Telefonat prüfen wir gemeinsam, welche Budgets Ihnen zustehen – und wie unsere Alltagshelden sie in echte Entlastung verwandeln.