Wussten Sie schon? Allein der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu – und genau diesen können Sie für unsere Leistungen nutzen.
Haben Sie mindestens Pflegegrad 1? Falls noch keiner besteht, helfen wir gerne bei der Beantragung.
Sie buchen, wir kommen. Sie bestätigen jede Stunde einfach mit einer Unterschrift – kein Papierkram, keine Vorleistung.
Wir senden die Rechnung direkt an die Pflegekasse – Sie bekommen nichts ins Haus.
Die Pflegekasse stellt mehrere Budgets zur Verfügung. Wir erklären, welche für Sie relevant sind.
Steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Genau dafür sind unsere Leistungen gedacht. Nicht genutztes Budget kann bis zu 6 Monate ins nächste Halbjahr übertragen werden.
Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen oder selbst krank sind. Auch ohne professionellen Pflegedienst zuvor möglich.
Für Verbrauchsmaterialien wie Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Auf Wunsch beraten wir Sie.
Faire, regional angepasste Preise – die volle Kostenübernahme erfolgt durch Ihre Pflegekasse.
Hinweis: Die Fahrtkostenpauschale wird einmalig pro Einsatz zusätzlich zum Stundensatz berechnet – beides wird zusammen aus Ihrem Pflegekassen-Budget abgerechnet.
Drei kurze Fragen – und Sie wissen sofort, mit welchem monatlichen und jährlichen Budget Sie rechnen können.
Wählen Sie Ihren aktuellen Pflegegrad aus.
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat ab Pflegegrad 1.
Die Verhinderungspflege steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung.
Wenn Sie Pflegegrad 1 oder höher haben und den Entlastungsbetrag aus 2025 noch nicht vollständig genutzt haben, verfällt der Restbetrag (bis zu 1.572 €) am 30. Juni 2026 endgültig. Lassen Sie dieses Geld nicht ungenutzt – wir helfen Ihnen, es noch sinnvoll einzusetzen.
Viele Menschen wissen gar nicht, dass sie bereits Anspruch auf einen Pflegegrad hätten. Wir lotsen Sie durch den Antrag – kostenfrei und unverbindlich.