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Kosten & Pflegekasse

Ab Pflegegrad 1 von der Pflegekasse übernommen.

Wussten Sie schon? Allein der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu – und genau diesen können Sie für unsere Leistungen nutzen.

So funktioniert die Abrechnung

01

Pflegegrad prüfen

Haben Sie mindestens Pflegegrad 1? Falls noch keiner besteht, helfen wir gerne bei der Beantragung.

02

Wir starten

Sie buchen, wir kommen. Sie bestätigen jede Stunde einfach mit einer Unterschrift – kein Papierkram, keine Vorleistung.

03

Wir rechnen ab

Wir senden die Rechnung direkt an die Pflegekasse – Sie bekommen nichts ins Haus.

Diese Leistungen können Sie nutzen

Die Pflegekasse stellt mehrere Budgets zur Verfügung. Wir erklären, welche für Sie relevant sind.

Ab Pflegegrad 1

Entlastungsbetrag

131 € / Monat

Steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Genau dafür sind unsere Leistungen gedacht. Nicht genutztes Budget kann bis zu 6 Monate ins nächste Halbjahr übertragen werden.

Ab Pflegegrad 2

Verhinderungspflege

3.539 € / Jahr

Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen oder selbst krank sind. Auch ohne professionellen Pflegedienst zuvor möglich.

Ab Pflegegrad 1

Pflegehilfsmittel

42 € / Monat

Für Verbrauchsmaterialien wie Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Auf Wunsch beraten wir Sie.

Unsere Stundensätze nach Region

Faire, regional angepasste Preise – die volle Kostenübernahme erfolgt durch Ihre Pflegekasse.

Norddeutschland

Buchholz · Winsen · Lüneburg

45 € / Std.
Betreuungsangebote Mo–So, 07–20 Uhr
  • Alltagsbegleitung
  • Haushaltshilfe
+ zzgl. 5,00 € Fahrtkostenpauschale pro Einsatz, on top zum Stundensatz
NRW

Münster

38–45 € / Std.
Betreuungsangebote Mo–So, 07–20 Uhr
  • Alltagsbegleitung
  • Haushaltshilfe
+ zzgl. 5,00 € Fahrtkostenpauschale pro Einsatz, on top zum Stundensatz
Schleswig-Holstein

Kiel

35–45 € / Std.
Betreuungsangebote Mo–So, 07–20 Uhr
  • Alltagsbegleitung
  • Haushaltshilfe
+ zzgl. 5,00 € Fahrtkostenpauschale pro Einsatz, on top zum Stundensatz

Hinweis: Die Fahrtkostenpauschale wird einmalig pro Einsatz zusätzlich zum Stundensatz berechnet – beides wird zusammen aus Ihrem Pflegekassen-Budget abgerechnet.

Wie viel Budget stehen Ihnen zu?

Drei kurze Fragen – und Sie wissen sofort, mit welchem monatlichen und jährlichen Budget Sie rechnen können.

1

Welchen Pflegegrad haben Sie?

Wählen Sie Ihren aktuellen Pflegegrad aus.

2

Wird der Entlastungsbetrag bereits genutzt?

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat ab Pflegegrad 1.

3

Wird die Verhinderungspflege bereits genutzt?

Die Verhinderungspflege steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung.

Achtung: Entlastungsbetrag verfällt am 30.06.2026!

Wenn Sie Pflegegrad 1 oder höher haben und den Entlastungsbetrag aus 2025 noch nicht vollständig genutzt haben, verfällt der Restbetrag (bis zu 1.572 €) am 30. Juni 2026 endgültig. Lassen Sie dieses Geld nicht ungenutzt – wir helfen Ihnen, es noch sinnvoll einzusetzen.

Jetzt Termin sichern

Wir helfen bei der Beantragung

Viele Menschen wissen gar nicht, dass sie bereits Anspruch auf einen Pflegegrad hätten. Wir lotsen Sie durch den Antrag – kostenfrei und unverbindlich.

Typische Anzeichen für einen Pflegegrad-Antrag:

  • Mobilität ist eingeschränkt – Treppensteigen, Einkaufen, weite Wege werden schwerer
  • Kognitive Einschränkungen – Vergesslichkeit, Verwirrung, Demenz
  • Hilfe bei Selbstversorgung – Anziehen, Körperpflege, Mahlzeiten zubereiten
  • Soziale Isolation – wenig Kontakte, niemand schaut nach
Jetzt unverbindlich beraten lassen